Nach einer Veranstaltung soll es schnell gehen: Die schönsten Bilder sollen auf Instagram, in den Newsletter und auf die Website. Genau dann taucht oft die Frage auf, die eigentlich vor dem Event hätte geklärt werden sollen: Dürfen wir die Leute auf den Fotos überhaupt zeigen? Das Recht am eigenen Bild auf einem Event ist ein Thema, das viele Veranstalter*innen unterschätzen, und das sich mit etwas Vorbereitung gut in den Griff bekommen lässt.
Ich fotografiere seit über zehn Jahren Events, von Firmenfeiern bis zu großen Festivals wie dem Tollwood. In dieser Zeit habe ich gesehen, dass die Unsicherheit meistens größer ist als das tatsächliche Problem. Mit klarer Kommunikation, einem durchdachten Ablauf und etwas Feingefühl beim Fotografieren lassen sich die meisten Fragen schon im Vorfeld lösen.
Bitte beachte: Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen allgemein und aus der Sicht eines Fotografen. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du dir bei einer konkreten Situation unsicher bist, hol dir rechtlichen Rat von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Vereinfacht gesagt: Jede Person darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie Bilder von ihr veröffentlicht werden. In Deutschland ist das im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Der Grundsatz lautet, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen.
Das Gesetz kennt allerdings auch Ausnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Bilder von Versammlungen und ähnlichen Ereignissen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, oder Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen. Ob eine solche Ausnahme im Einzelfall greift, hängt aber stark von den Umständen ab, etwa davon, ob eine einzelne Person im Mittelpunkt steht oder die Menge als Ganzes.
Zusätzlich wird seit Einführung der DSGVO diskutiert, wie sich Datenschutzrecht und KUG bei Fotos zueinander verhalten, gerade wenn Unternehmen Bilder für Marketingzwecke nutzen. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, weshalb ich Veranstalter*innen grundsätzlich zu einer transparenten Information der Gäste rate.
Recht am eigenen Bild auf dem Event: typische Situationen
In der Praxis begegnen mir auf Veranstaltungen immer wieder ähnliche Konstellationen. Grob lassen sie sich so einordnen:
- Übersichtsbilder: Ein voller Saal, eine Menschenmenge vor der Bühne, Gäste im Hintergrund einer Location. Hier steht meist die Veranstaltung im Vordergrund, nicht die einzelne Person.
- Bühne und Programm: Redner*innen, Künstler*innen und Moderator*innen stehen bewusst in der Öffentlichkeit des Events. Trotzdem lohnt es sich, die Fotonutzung mit ihnen vorab abzustimmen, etwa im Vertrag oder in der Absprache zum Auftritt.
- Nahaufnahmen einzelner Gäste: Sobald eine Person klar erkennbar im Mittelpunkt steht, wird eine Einwilligung deutlich wichtiger. Gerade für Werbung solltest du hier vorsichtig sein.
- Mitarbeitende: Auf Firmenevents sind Kolleg*innen oft die Hauptpersonen. Eine vorherige Information und, wo sinnvoll, eine schriftliche Einwilligung schaffen hier Klarheit.
- Kinder und Jugendliche: Hier ist besondere Zurückhaltung geboten, in der Regel braucht es die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
So bereitest du dein Event vor
Die beste Absicherung ist, dass niemand überrascht wird. Wer weiß, dass fotografiert wird, kann sich darauf einstellen, oder sich bewusst entziehen. Diese Maßnahmen haben sich in meiner Arbeit bewährt:
- Hinweis bei der Anmeldung: Schon in der Einladung oder im Anmeldeformular darauf hinweisen, dass fotografiert wird und wofür die Bilder genutzt werden.
- Hinweis vor Ort: Gut sichtbare Schilder am Eingang und an zentralen Stellen, die über Foto- und Videoaufnahmen informieren.
- Kennzeichnung für „Bitte nicht fotografieren“: Zum Beispiel ein farbiges Bändchen oder ein Sticker am Namensschild, den Gäste am Einlass bekommen können. Das ist für mich als Fotograf ein klares Signal.
- Fotofreie Bereiche: Bei größeren Veranstaltungen kann eine Zone ohne Kamera sinnvoll sein.
- Einwilligungen einholen: Für Personen, die gezielt porträtiert werden sollen, etwa Testimonials oder Speaker*innen, lohnt sich eine schriftliche Einwilligung.
- Ansprechperson benennen: Wer später ein Bild entfernt haben möchte, sollte wissen, an wen er sich wenden kann.
Wie ich auf Events fotografiere
Ich arbeite auf Veranstaltungen fast immer dokumentarisch und mit dem vorhandenen Licht, also ohne Blitz und ohne große Inszenierung. Das hat einen angenehmen Nebeneffekt: Gäste fühlen sich weniger beobachtet, und die Bilder wirken natürlicher.
Mehr dazu, wie ich Veranstaltungen begleite, liest du auf meiner Seite zur Fotografie für Events und Unternehmen. Gleichzeitig achte ich darauf, wie Menschen reagieren. Wer sich wegdreht, die Hand hebt oder deutlich signalisiert, dass er nicht fotografiert werden möchte, wird nicht weiter fotografiert. Wenn ich jemanden gezielt porträtieren will, frage ich kurz nach, das dauert ein paar Sekunden und sorgt in den allermeisten Fällen sogar für bessere Bilder, weil die Person entspannter ist.
Große Festivals zeigen mir regelmäßig, dass Respekt und Tempo kein Widerspruch sind. Ein kurzer Blickkontakt, ein Nicken, ein Lächeln, damit ist oft schon geklärt, ob jemand mit dem Foto einverstanden ist.
Nach dem Event: Auswahl und Veröffentlichung
Auch bei der Bildauswahl lässt sich einiges richtig machen. Ich sortiere unvorteilhafte Momente aus, also Bilder beim Essen, mit geschlossenen Augen oder in Situationen, die niemand gern öffentlich sehen möchte. Das ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch des Stils: Deine Gäste sollen sich auf den Bildern wiederfinden und gern daran zurückdenken.
Für die Veröffentlichung gilt:
- Für Übersichtsbilder und Social-Media-Rückblicke sind die Anforderungen meist anders als für bezahlte Werbeanzeigen.
- Nahaufnahmen einzelner Gäste für Kampagnen oder Plakate solltest du nur mit ausdrücklicher Einwilligung nutzen.
- Reagiere schnell und unkompliziert, wenn jemand ein Bild entfernt haben möchte.
Wenn du eine Event-Galerie für Teilnehmende anbietest, etwa bei Läufen oder Sportveranstaltungen, lässt sich diese über die Startnummer durchsuchen. So findet jede Person ihre Bilder, ohne dass alle Fotos frei durchstöbert werden müssen.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Gast einzeln um Erlaubnis fragen?
In der Praxis ist das bei größeren Veranstaltungen kaum möglich. Umso wichtiger sind transparente Hinweise vorab und vor Ort sowie eine Möglichkeit für Gäste, sich bewusst gegen Fotos zu entscheiden. Für Nahaufnahmen in der Werbung ist eine Einwilligung sinnvoll.
Was mache ich, wenn sich jemand nachträglich beschwert?
Nimm das Anliegen ernst und entferne das Bild zügig, wenn es um eine erkennbare Einzelperson geht. Eine freundliche, schnelle Reaktion verhindert in den meisten Fällen weiteren Ärger.
Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Videos und Reels?
Ja, grundsätzlich gelten für Bewegtbild ähnliche Überlegungen wie für Fotos. Plane Videoaufnahmen deshalb in deinen Hinweisen mit ein.
Gut vorbereitet fotografieren lassen
Ein Event lebt von Menschen, und die sollen auf den Bildern zu sehen sein, ohne dass sich jemand übergangen fühlt. Wenn du eine Veranstaltung planst, unterstütze ich dich gern bei der Vorbereitung und begleite dein Event mit der Kamera. Alle Infos findest du auf meiner Seite zur Eventfotografie und Fotografie. Schreib mir, was du vorhast, und wir klären gemeinsam, wie wir dein Event am besten festhalten.



